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Chancen und Perspektiven im turbulenten Markt

Bella Italia

Trotz erheblicher Turbulenzen im Jahre 2011 durch verschiedene Gesetzesänderungen bietetnder italienische PV-Markt weiterhin interessante Chancen und Perspektiven – auch für deutsche Anlagenbauer und Investoren. Andreas Lutz gibt einen Überblick zum PV-Markt in Italien.

Das Jahr 2011 war im Sonnenland Italien besonders turbulent. Im Januar trat das Conto Energia III in Kraft. Es sollte bis Ende 2013 gelten. Doch schon zwei Monate später kündigte die Regierung in Rom völlig unerwartet eine Änderung des gerade erst in Kraft getretenen Einspeisegesetzes zum 1. Juni an – ohne jedoch zu konkretisieren, wie diese Änderungen aussehen würden. Für Investoren und Projektplaner waren die Folgen dramatisch. Unternehmen, die bereits mit dem Bau ihrer Anlagen begonnen hatten, versuchten unter Hochdruck, die Anlagen noch bis 31. Mai ans Netz zu bringen. Für andere bedeutete die Ankündigung, dass Banken und Investoren die bereits zugesagten Mittel nicht auszahlten und Projekte gestoppt werden mussten. Nach zwei Monaten der Unsicherheit wurde Anfang Mai das neue Conto Energia IV verabschiedet.

Die wichtigsten Punkte des Conto Energia IV für herkömmliche PV-Anlagen:

- Conto Energia IV gilt vom 1.6.2011 bis 31.12.2016.

- Konstante Einspeisevergütung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme – bis Ende 2012 Einspeisevergütung plus Stromverkauf, ab 2013 nur noch Einspeisevergütung.

- IR egisterpflicht und Deckelung für „große“ Anlagen bis Ende 2012: Dachanlagen ab 1000 kW sowie sonstige Anlagen ab 200 kW und Anlagen unter 200 kW, sofern sie kein „scambio sulposto“ (Stromtausch) machen.

- Der Deckel beträgt ca. 1200 MW für 2011, 770 MW für das 1. Halbjahr 2012 und 720 MW für das 2. Halbjahr 2012. Die Registrierung ist möglich bis 30.6.2011, vom 1. bis 30.11.2011 und vom 1. bis 28.2.2012.

- Keine Registerpflicht und keine Deckelung für „kleine“ Anlagen: Dachanlagen bis 1000 kW, sonstigen Anlagen bis 200 kW im „scambio sul posto“ (Stromtausch) und alle Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken.

- Positiv: Alle großen Anlagen, die bis 31.8.2011 in Betrieb gehen, erhalten auf jeden Fall die Einspeisevergütung unabhängig vom Deckel (bei Überschreitung von 1.200 MW wird dies im 2. Halbjahr 2012 abgezogen).

- Die registrierten Projekte erhalten Listenplätze. Oberste Priorität im Register haben Anlagen, die bereits in Betrieb sind. Es folgen Anlagen, die fertig gebaut sind. Erst danach kommen die Anlagen, die genehmigt oder in Bau sind.

- Die Einspeisevergütung gibt es nur, wenn innerhalb von 7 Monaten (9 Monate bei Anlagen > 1 MW) die Fertigstellungsmeldung bei GSE vorgelegt und von ENEL bestätigt wird.

- Für 2013 bis 2016 gibt es keinen Deckel mehr. Allerdings wird bei Erreichen der Fördergrenze die Absenkung der Einspeisetarife stärker ausfallen als bisher geplant.

- Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten die Vergütung (nur), wenn sie kleiner als 1 MW sind und weniger als 10 % der Grundstücksfläche verbrauchen. Ausnahmen gelten auf Flächen, die länger als fünf Jahre nicht bewirtschaftet wurden. „Alte“ Projekte müssen bis 29.3.2012 in Betrieb sein, bevor die erhöhten Anforderungen gelten.

- Der entscheidende Zeitpunkt für die Höhe der Vergütung bleibt das Datum der Inbetriebnahme (Achtung: nicht das Datum der Fertigstellung).

- Zusatzvergütungen: 0,05 €/kWh bei Erneuerung von Asbestdächern – 10 % wenn mindestens 60 % der Komponenten aus der EU stammen – 5 % bei Anlagen in Industriegebieten, ehemaligen Steinbrüchen oder Mülldeponien.

Mit dem Conto Energia IV hat die Regierung das Ziel für die bis Ende 2016 installierte Leistung auf 23.000 MW angehoben. Bei aktuell 10.000 MW entspricht dies einem jährlichen Zubau von rund 2.600 MW. Die Tarife liegen trotz Absenkung weiterhin über den deutschen Einspeisetarifen. In Kombination mit der höheren Einstrahlung bieten sich also weiterhin interessante Perspektiven für Anlagenbauer und Investoren. Gemäß den Experten von Solarbuzz wird Italien Deutschland bis 2015 als größten europäischen Markt ablösen. Italien soll bis 2015 einen Anteil von 39 % am europäischen PV-Markt erreichen.

GSE veröffentlicht Listen – gute Liste – schlechte Liste

Bis Ende Juni wurden 5.000 Anträge mit rund 6.000 MW eingereicht. Zwei Wochen später veröffentlichte die italienische Netzbehörde GSE die Registerlisten. Die Befürchtungen vieler Experten bewahrheiten sich: Viele Projekte mit alten DIA-Genehmigungen – vor allem aus Apulien – belegen vordere Plätze und nehmen so „guten“ Projekten die Plätze weg. Zu befürchten ist, dass viele dieser Projekte eher Karteileichen sind und nie realisiert werden. Wegen Fehlern zieht die GSE die Liste wieder zurück und veröffentlicht Mitte August vier Listen – A, B, C und D. Die aktuellste Liste A vom 15.09. enthält Anlagen, die 2011 im Rahmen der Deckelung eine Förderung erhalten können. Darauf stehen 831 Anlagen. 47 davon wurden bis Ende Juni fertiggestellt, sind aber noch nicht in Betrieb gegangen. 784 Anlagen befinden sich im Bau oder sind nur genehmigt. 123 Anlagen haben Genehmigungen aus 2007 und 2008, 327 wurden in 2009 genehmigt, 334Anlagen in 2010. Die letzten Anlagen wurden am 26.06. 2010 genehmigt. Alle Projekte, die danach in 2010 und 2011 genehmigt wurden, haben keinen Platz auf Liste A erhalten und stehen auf der „Warteliste“ C. Diese rund 2500 Projekte müssen im November neu registriert werden. Auf der Liste B stehen Anlagen, die bis zum 31.8.11 in Betrieb gegangen sind. Diese Anlagen erhalten automatisch die Vergütung. Interessant dabei ist, dass der Anteil der Anlagen aus Mittel- und Norditalien im Vergleich zu Anlagen aus Süditalien wesentlich höher ist als auf der Liste A. Dies untermauert die Vermutung, dass viele Projekte der Liste A, vor allem mit der in Apulien verbreiteten DIA-Genehmigung, nie realisiert werden. Auf der Liste D befinden sich 870 Anlagen, deren Unterlagen nicht komplett sind und schon deshalb keinen Anspruch auf Vergütung haben. Ihnen bleibt nur die Neuregistrierung im November.

Welche Strategien bieten sich nun für Italien an?

Das Conto Energia IV und die vier Listen haben den italienischen Solarmarkt ziemlich durcheinandergewirbelt. Für Investoren stellt sich die Frage, in welche Projekte bzw. Projektrechte sie noch investieren sollen. Für Anlagenbauer mit vollen Lagern, aber keinen Projekten auf Liste A stellt sich die Frage, wie man in Italien weiterhin Geschäfte machen kann. Inhabern von Projektrechten auf landwirtschaftlichen Flächen läuft die Zeit davon: Sobald die Schonfrist im März 2012 endet, sind diese Projekte quasi wertlos. Dann greifen die 10 %-Regelung und die Begrenzung auf 1 MW. Sonst gibt es keine Einspeisevergütung mehr – und grid parity ist wahrscheinlich bei den meisten Projekten in 2012 noch nicht möglich. Je nach Risikobereitschaft und Finanzkraft bieten sich verschiedene Strategien für die Zukunft an.

Neuregistrierung im November für das erste Halbjahr 2012

Neues Spiel, neues Glück. Die Kapazitäten für das erste Halbjahr 2012 werden im November vergeben. Alle Projekte, die es nicht auf Liste A oder B geschafft haben, müssen neu registriert werden. Oberste Priorität bei der Vergabe der Listenplätze haben dann wieder alle Anlagen, die bis dahin bereits in Betrieb sind. Es folgen Anlagen, die fertig gebaut sind. Erst danach kommen die Anlagen, die „nur“ genehmigt oder in Bau sind. Insgesamt ist Platz für ca. 770 MW (im Vergleich: 1200 MW wurden im Juni vergeben). Wie viele der Projekte dann in den Deckel für das erste Halbjahr 2012 hineinfallen, ist schwer abzuschätzen. Vielleicht alle, die eine Genehmigung aus 2010 haben? Oder sogar welche aus 2011? Die Listen werden im Dezember veröffentlicht. Aber reicht es dann noch, die Anlage bis Ende März in Betrieb zu nehmen?

Projekte auf der Liste A kaufen und bauen

Die vermeintlich sichere Strategie. Dennoch ist Vorsicht geboten. Ein Platz auf der Liste A ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den Erhalt der Vergütung. Nur wenn die eingereichten Dokumente tatsächlich den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, besteht ein Anrecht auf Vergütung. Dies wird aber erst nach Inbetriebnahme geprüft. Darauf hat die GSE in den vergangenen Wochen explizit hingewiesen. Hier ist also Vorsicht geboten, bevor Projektrechte gekauft werden. Viele dieser Projekte wurden in der Vergangenheit nicht realisiert. Und dies hat seine Gründe: Zu teuer, keine Finanzierung erhalten, DIA-Projekte oder weit entfernter Netzanschluss. Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Genehmigungen überhaupt noch gültig sind.

„Auf Risiko bauen“ – sicherlich nicht jedermanns Geschmack

Die Strategie mit kalkulierbarem Risiko. Überholen kann man die vielen Projekte mit älteren Genehmigungen dadurch, indem man baut, ohne auf der Liste A zu sein. Wer bis November fertig baut oder sogar in Betrieb nimmt, hat sehr gute Chancen, auf die Liste für das 1. Halbjahr 2012 zu kommen – oder auf die Liste für das 2. Halbjahr, wenn bis Februar in Betrieb genommen wird. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es weder im ersten noch im zweiten Halbjahr 2012 klappt, hat die Anlage auf jeden Fall ab 2013 einen Anspruch auf Einspeisevergütung – dann gibt es auch keine Deckelung und kein Register mehr. Dieser Weg mit interessanten Gewinnmargen bietet sich Anlagenbauern und Investoren, die das Risiko eingehen wollen und genügend Geld in der Kasse haben.

Bereits in Betrieb befindliche Anlagen kaufen

Die Strategie ohne Risiko. Viele Investoren kaufen seit Jahren nur Anlagen, die bereits in Betrieb sind bzw. stellen dies in Verträgen sicher. Dieser Trend wird sich bei institutionellen Investoren verstärken.

Dachprojekte bis 1 MW und Konversionsflächen

Dachprojekte bis 1 MW unterliegen nicht der Registerpflicht und der Deckelung. Auch die Vergütung ist höher. Der Markt wird sich sicherlich in Richtung Dachprojekte entwickeln. Darüber hinaus werden auch Konversionsflächen zunehmend interessant. Für diese gelten die 10%-Regelung nicht und auch keine Beschränkung auf 1 MW.

Ausgabe η green 5 / 2011

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Ausgabe η green 5 / 2011.
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