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Windkraft in Baden-Württemberg

Die Wiege der modernen Windkraft steht in Baden-Württemberg: An der Universität Stuttgart entwickelte der Flugingenieur Ulrich Hütter (1910 – 1990) in den 50er- und 60er-Jahren Windkraftanlagen in Leichtbauweise und Propellerflügel aus Glasfaserverstärktem Kunststoff. Dr. Walter Witzel erklärt, weshalb an diese Pionierleistung in Baden-Württemberg nicht angeknüpft wird.

Günstige Voraussetzungen, trotzdem stockt der Ausbau

Am fehlenden Wind liegt das nicht: Baden-Württemberg verfügt über ein gutes Windpotenzial. In den Hochlagen des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb gibt es hervorragende Windkraftstandorte, die den Vergleich mit der Küste nicht zu scheuen brauchen. An guten Standorten können Windkraftanlagen daher auch in Baden-Württemberg Spitzenerträge liefern. Das belegt z.B. das Bürgerwindrad Brandenkopf (Enercon E58 mit 70,5 m Nabenhöhe; 1 MW), das wiederholt im bundesweiten Vergleich Spitzenplätze belegte. Auch die Zustimmung der Bevölkerung ist gegeben: Laut Umfragen befürworten über 60 % der Bevölkerung den Bau von Windkraftanlagen, auch in der eigenen Region! Trotz der günstigen Voraussetzungen wird die erneuerbare Energiequelle Wind bei uns kaum genutzt: Im bundesdeutschen Vergleich liegt Baden-Württemberg zusammen mit Bayern auf den letzten Plätzen (ohne Stadtstaaten und das kleine Saarland): Ende 2008 waren lediglich 344 Anlagen mit 422 MW installiert; diese erzeugten ca. 0,7 % des Nettostromverbrauchs. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz kommt mit 6,7 % fast auf das Zehnfache; andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt (40 %) und Schleswig-Holstein (38,2 %) erreichen nochmals ein Vielfaches dieses Wertes.

10 % aus Windenergie sind möglich

Bei entsprechenden politischen Rahmenbedingungen ist eine Steigerung des Windstromanteils auf 10 % durchaus möglich: Geht man davon aus, dass bis 2020 die 5 MW-Anlagen zum Standard werden, so können mit 650 dieser Anlagen an guten Standorten (2000 Volllaststunden) ca. 6,5 TWh/a erzeugt werden; das entspricht knapp 10 % des (Netto-) Stromverbrauchs. Bei ca. 3 Anlagen pro Standort können also an 250 Standorten 10 % des Stromverbrauchs umweltfreundlich aus Windenergie erzeugt werden. Neben verstärkten Anstrengungen zur Strom-effizienz und zum Ausbau der anderen erneuerbaren Energien sollte auch diese Option aus Gründen des Klimaschutzes unbedingt genutzt werden. Diese überschlägige Berechnung zeigt deutlich, dass ein deutlicher Ausbau der Windkraftnutzung im Flächenland Baden- Württemberg keineswegs mit der von Gegnern immer wieder befürchteten „Verspargelung der Landschaft“ einhergehen muss: Landesweit ca. 250 Standorte lassen genügend Freiraum für andere Nutzungen!

Regionalplanung hemmt Windkraftausbau

Die Windkraftpotenziale im deutschen Südwesten werden bisher nur im geringen Umfang genutzt. Ursache dafür sind restriktive politische Rahmenbedingungen. Das Stromeinspeisungsgesetz und das nachfolgende EEG, das der Windkraft bundesweit einen Boom bescherte, musste zwar von der Landesregierung akzeptiert werden, aber bei der Genehmigung konkreter Anlagen trat das Land „auf die Bremse“. So versicherte z.B. die Landesregierung im Jahr 2001 allen Planungs- und Genehmigungsbehörden, „dass sie für eine restriktivere Genehmigungspraxis den politischen Rückhalt der Landesregierung finden würden“. Zusätzlich brachte die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg, das die Regionalverbände verpflichtet, für Windkraftanlagen Vorrangflächen mit regionsweiter Ausschlusswirkung auszuweisen. Das bedeutet: Wo Windkraftanlagen nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind sie verboten.
Die Ausweisung dieser Vorrangflächen ist zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen. Das Ergebnis ist für den Ausbau der Windkraft fatal: Zwar weist die Landesregierung aktuell darauf hin, dass landesweit Flächen für ca. 250 weitere Anlagen ausgewiesen wurden, aber viele dieser Flächen sind nicht windhöffig, sodass hier der Bau von Windkraftanlagen unwirtschaftlich ist. In einer Anhörung im Landtag am 4.3.2009 fasste Dr. Bradke vom Fraunhofer-Institut ISI dies prägnant zusammen: „Die Vorrangflächen für Windkraft wurden meist dort ausgewiesen, wo kein Wind weht.“
So wurden z.B. im Regionalverband Mittlerer Oberrhein insgesamt nur 4 Vorranggebiete für ca. 18 Windkraftanlagen ausgewiesen, aber – obwohl seit Satzungsbeschluss (19.4.2004) über fünf Jahre vergangen sind – dort wurde nicht eine Windkraftanlage errichtet. Ähnliches lässt sich für die Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee erwarten. Insgesamt werden so die hohen Windpotenziale des Schwarzwalds kaum genutzt. Im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurden sogar Windkraft-Vorrangflächen in Tieffluggebieten ausgewiesen, womit eine Höhenbegrenzung von 80 m bzw. 90 m (Gesamthöhe!) gilt. Angesichts der Dimensionen moderner Windkraftanlagen, bei denen die Gondelhöhe schon über 90 Meter beträgt, kann das nur als Windkraftverhinderung gewertet werden!

Energiekonzept 2020: eine Wende in der Windkraftpolitik?

Im Juli 2009 hat die Landesregierung das „Energiekonzept Baden-Württemberg 2020“ verabschiedet. Darin strebt die Landesregierung an, die Stromerzeugung aus Windenergie von 0,31 TWh/a (2005) auf 1,2 TWh/a im Jahr 2020 zu erhöhen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt, dass sich die Landesregierung mit diesem Ziel zum Ausbau der Windkraft bekennt und damit eine Abkehr von der bisherigen restriktiven Politik andeutet.
Gleichzeitig hält der BWE das von der Landesregierung gesetzte Ziel für wenig ambitioniert. Bei Ausweisung windhöffiger Standorte kann (wie oben dargelegt) durchaus ein Ziel von 6,5 TWh erreicht werden. Dazu bedarf es aber einer deutlichen Korrektur der Regionalplanung. Etwas in dieser Hinsicht tut sich schon: Einige Regionalverbände prüfen die Erweiterung bzw. Neuausweisung bestehender Vorranggebiete.
Auch in einem weiteren Punkt zeigt die aktuelle Diskussion, dass die bisherige Ablehnungsfront bröckelt: Bisher ist ein Repowering außerhalb von Vorrangflächen gemäß Landesplanungsgesetz verboten. Dabei gibt es gute Gründe, dies zuzulassen: Die Windverhältnisse am Standort sind aufgrund des jahrelangen Betriebs genau bekannt und die Bevölkerung hat in der Regel den Betrieb der Anlage(n) akzeptiert. In diesem Sinne forderten jüngst Vertreter der Regierungskoalition, ein Repowering von Windkraftanlagen auch außerhalb von Vorrangflächen zuzulassen. Dabei dürfte es sich landesweit zwar nur um ca. 50 Anlagen handeln, aber das wäre angesichts der bisher geringen Gesamtzahl durchaus ein ernst zu nehmender Baustein für den zukünftigen Windkraftausbau.
Diese Diskussion über bessere Bedingungen für das Repowering ist aus Sicht des BWE positiv zu werten. Für die Zukunft der Windkraft in Baden-Württemberg wird es jedoch entscheidend sein, in welchem Maße neue windhöffige Standorte ausgewiesen werden.

w.witzel@gmx.de

Ausgabe η green 3 / 2009

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Ausgabe η green 3 / 2009.
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