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Smarte Energieprodukte

Seit Anfang 2011 ist nach § 40 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) jeder Energieversorger in Deutschland verpflichtet, allen Endkunden einen variablen Tarif anzubieten, der einen Anreiz gibt, den Energieverbrauch zu senken oder zu steuern. Laut Dr. Harald Schäffler wird eine dynamische Entwicklung bislang jedoch durch falsche Rahmenbedingungen und geringe Tariftransparenz gebremst.

Bisher bieten in Deutschland lediglich rund sechs Prozent der etwa 800 Energieversorger intelligente Zähler zusammen mit „smarten“ Energieprodukten an. Das ist ein Ergebnis unseres „Praxisvergleichs Smart-Metering-Produkte 2011“ (Forschungsgruppe EnCT GmbH). Die Einführung von Smart Metering verläuft in vielen Ländern in Europa z.T. sehr dynamisch. Länder wie u.a. Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien und England setzen bereits die Vorgaben des 3. EU-Energiebinnenmarktpakets um und formen die so genannte „dynamische“ Gruppe (siehe Abb.). Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern soll in Deutschland hingegen die Einführung intelligenter Zähler im Wesentlichen durch den Markt erfolgen. Nur bei Neubauten und bei Renovierungen wurden die Energieversorger nach § 21b EnWG verpflichtet, elektronische Zähler einzubauen, die allerdings nur den aktuellen Energieverbrauch anzeigen müssen. Eine Fernauslesung oder eine monatliche Abrechnung wurde nicht verbindlich vorgeschrieben. Zwei Jahre nach der Novellierung des EnWG und der Liberalisierung des Messwesens steckt der Markt für die Endkunden immer noch in den Kinderschuhen. Nur rund 50 Unternehmen bieten etwa 60 Produkte mit variablen Tarifen und intelligenten Zählern für Privatkunden an, für Gewerbekunden sind es sogar wesentlich weniger.

Rahmenbedingungen bremsen Marktentwicklung

Ursachen für die geringe Marktdynamik sind unter anderem die aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. So sind die Energieversorger verpflichtet, für Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh pro Jahr nach dem Standardlastprofilverfahren zu beschaffen und abzurechnen. Eine Änderung des Verbrauchsverhaltens durch Tarifanreize bietet für die Lieferanten keine Kosten- oder Beschaffungsvorteile. Auch das Eichgesetz verhindert z.B., dass die Verbrauchskosten von variablen Tarifen kostengünstig in einer Datenzentrale berechnet werden. Stattdessen müssen die Zähler mehrere Tarifregister vorweisen, die aufwändig geeicht und parametriert werden müssen.

Teure Produkte wecken nur eine geringe Kundennachfrage

Eine weitere Ursache für die bisher schwache Marktentwicklung ist die geringe Kundennachfrage. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. So bieten viele der aktuell angebotenen Feedback-Systeme noch keinen dauerhaften Mehrwert für die Kunden. Auch sind die Preise für die smarten Energieprodukte, die z.B. ein Feedback-System mit Wohnungsdisplay oder Internetportal enthalten, noch sehr hoch. Unser Preisvergleich der 60 Produkte zeigt allerdings, dass die Preise inzwischen stark variieren und die Kundenfreundlichkeit besser wird. So kostet ein variabler Tarif mit Feedback-System im Durchschnitt rund 1.880 Euro für einen 2-Jahresvertrag inklusive Einmalzahlung bei einem Verbrauch von 3.400 kWh pro Jahr. Das günstigste Produkt in dieser Klasse kostet rund 1.586 Euro, das teuerste immerhin 2.255 Euro. Durch Einsparung und Lastverlagerung können die Kunden je nach Produkt 80 bis 120 Euro in zwei Jahren einsparen. Ein Standardtarif liegt im Vergleich hierzu bei 1.500 bis 1.600 Euro. Allerdings ist nur ein einziges smartes Energieprodukt bundesweit verfügbar. Alle anderen werden ausschließlich in dem angestammten Versorgungsgebiet des Lieferanten angeboten. Auf den Wettbewerb müssen die Endkunden also noch warten.

Mangelnde Transparenz behindert Verbreitung

Ein weiterer Grund für das geringe Kundeninteresse ist die mangelnde Transparenz der Vorteilhaftigkeit der Tarifmodelle. So bieten 57 der 60 untersuchten Produkte zwar einen zeitvariablen Tarif mit zwei bis vier Preisstufen. Allerdings können die Kunden ohne detaillierte Kenntnisse ihres Verbrauchsverhaltens nicht einschätzen, ob ein Tarif z.B. mit vier Preisstufen und einer Preisspreizung von 17,85 Cent, wie ihn die Überlandwerke Fulda anbieten, für sie günstiger ist ihr aktueller Standardtarif. Für den erfolgreichen Vertrieb von smarten Energieprodukten ist daher ein „dynamischer“ Tarifrechner erforderlich, der das individuelle Lastprofil des Kunden und seine Handlungsmöglichkeiten berücksichtigt. EnCT entwickelt aktuell einen solchen Tarifrechner, den Energieversorger dann auch auf Ihren Webportalen nutzen können. Einen anderen Weg, die Transparenz und Kundenfreundlichkeit zu erhöhen, hat die Mainova AG aus Frankfurt a.M. eingeschlagen. Statt eines neuen Energieprodukts bietet sie die Zusatzoption „iVis Sparzeit- Plus“ an, die zu jedem bestehenden Tarif für 2,49 Euro pro Monat dazu gebucht werden kann. Die Tarifoption hat drei Preisstufen, wobei ausgehend vom bestehenden Basistarif des Endkunden in der Sparzeit ein Rabatt in Höhe von 1 bis 2 Cent pro Kilowattstunde gewährt wird. Zusätzlich werden eine Smartphone-Applikation sowie ein Internetportal angeboten. Eine Kundenbefragung der Mainova zeigte auch, dass gerade die Einmalgebühr auf Haushalte abschreckend wirkt. Daher erhebt die Mainova statt einer Installationseine Deinstallationsgebühr, die nur dann fällig wird, wenn der Kunde vor Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit kündigt. Die Gesamtkosten für einen 2-Jahresvertrag für dieses Produkt betragen zwischen 1.616 und rund 1.700 Euro in Abhängigkeit von der Aktivität des Kunden.

Ausgabe η green 3 / 2011

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Ausgabe η green 3 / 2011.
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